Allgemeinen Geschäftsbestimmungen
§1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für
alle von My Car24 Fahrservice bisher erbrachten
Leistungen. Diese finden auch für alle künftigen in
Anspruch nahmen unserer Leistungen Anwendung
ohne diese nochmals, ausdrücklich zu vereinbaren. Die
verbindliche Annahme unserer Geschäftsbedingungen
tritt spätestens ab Inanspruchnahme unserer
Dienstleistungen ein.
Stehen die Geschäftsbedingungen von My Car24
Fahrservice im Widerspruch des Kunden oder sonstiger
Dritter, gehen diese vor, auch dann, wenn über
abweichende AGB Kenntnis bestand, diesen nicht
widersprochen wurde und die Leistung vorbehaltlos
erbracht wurde.
Abweichungen oder Änderungen werden nur dann
wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.
§2 Leistungsumfang
Alle Dienstleistungen werden ausschließlich mit
Chauffeur angeboten. Das Fahrzeug befindet sich in
einem optisch und technisch einwandfreien Zustand.
Das eingesetzte Fahrzeug entspricht den gesetzlichen
Vorgaben für Mietwagen zur Personenbeförderung.
Steht der angemietete Fahrzeugtyp nicht zur
Verfügung, kann My Car24 Fahrservice einen anderen,
vergleichbaren Fahrzeugtyp eines anderen Herstellers
einsetzen.
Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der
erforderlichen Führerscheine, hierunter fällt auch der
Personenbeförderungsschein.
My Car24 Fahrservice behält sich vor, in Ausnahmen die
aus diesem Vertrag entstandenen Rechte auf ein
anderes Unternehmen zu übertragen. Liegen zur
Beförderung zwingende Ausschließungsgründe vor,
welche eine Gefahr der Sicherheit zur Folge hätten,
oder werden Anweisungen des Chauffeurs nicht
eingehalten, das Fahrzeug mutwillig oder grob
fahrlässig beschädigt, behält sich My Car24 Fahrservice
die Ausschließung von Personen vor (siehe §12 der AGB).
§3 Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und
Vertragsabschluss
Die seitens My Car24 Fahrservice abgegeben Angebote
sind unverbindlich und freibleibend. Zur Annahme
bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Auftrages.
Etwaige Nebenabreden oder Änderungen unterliegen
immer der schriftlichen Bestätigung.
Vertragsgegenstand ist die Personenbeförderung im
Ganzen und die damit verbundenen Services, bzw.
Dienstleistungen. Ein Vertrag kommt auch dadurch
zustande, wenn die beauftragten Dienstleistungen
auch tatsächlich erbracht werden.
Der Auftraggeber teilt innerhalb einer angemessenen
Zeit vor Auftragsdurchführung, bei online Buchungen
min. 48 Stunden sämtliche, für die Durchführung des
Auftrages relevanten Informationen mit, hierunter fällt
u.a. auch die Anzahl der Personen, Gepäckstücke, ggf.
Flugnummer usw.
§4 Abholung am Flughafen
Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, Anzahl der
Fahrgäste / Gepäckstücke u.s.w. gleich aus welchem
Grund, ist My Car24 Fahrservice unverzüglich
mitzuteilen.
Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung
gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von My
Car24 Fahrservice steht zu der vereinbarten Abholzeit
am jeweiligen Meeting Point des Flughafenterminals,
oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt
(frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der
Buchung anzugeben) und wartet nach Landung bis zu
45 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine
Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen
Chauffeur erreichen kann, ist in dem
Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf
der 45-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast
oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der
Chauffeur die Rückfahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung
gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis zzgl.
Gebühren wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden
gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen
Preisliste berechnet.
§5 Preise
Es gelten die auf der Homepage aktuell hinterlegten
Preise. Ausnahmen bestehen durch
Pauschalvereinbarungen. Die Gültigkeit der Angebote
die durch My Car24 Fahrservice abgegeben wurden,
sind auf 10 Tage befristet. Weitere Leistungen, wenn
nicht gesondert vereinbart, werden separat in
Rechnung gestellt. Hierunter fallen:
•
Parkgebühren,
•
Wartezeiten die durch den Kunden verursacht,
•
Maut- und Autobahngebühren,
•
Kindersitze
•
Hotelkosten,
•
Weitere Stopps
•
Gepäckzuschläge,
•
alle in Vorlage gegebenen Auslagen, welche im
Preis nicht enthalten sind
•
und im Zusammenhang der Dienstleistung vom
Kunden oder von den beförderten Personen in Auftrag
gegeben wurden.
Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in
der jeweiligen gesetzlichen Höhe.
§6 Zahlungsbedingungen
Der Chauffeur ist berechtigt den gesamten Fahrpreis
vor Fahrtantritt zu kassieren. Eine Barzahlung im
Fahrzeug in EURO (€) ist möglich. Akzeptiert werden
gängige Kreditkarten u.A. MasterCard, Visa,
AmericanExpress und EC-Karten (Girokarte /
Bankkarte). Nach vorheriger Absprache können Fahrten
auf Rechnung durchgeführt werden.
Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden nach
Ablauf der Zahlungsfrist, die zu diesem Zeitpunkt Bank
üblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet.
Kommt der Vertragspartner seinen
Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder besteht
Anlass, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellt, ist
My Car24 Fahrservice berechtigt, die Gesamtschuld
fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
Ist die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt kann My Car24
Fahrservice von allen Verträgen zurücktreten.
Beförderungsaufträge bei denen anschließend keine
Beförderung zustande kommt, werden mit Kosten in
voller Höhe des ausgemachten Fahrpreises zzgl.
Gebühren berechnet.
§7 Stornierungen und Rücktritt
Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sollten
die beauftragten Leistungen nicht in Anspruch
genommen werden, unabhängig eines nicht
Verschuldens durch den Auftraggeber, ist My Car24
Fahrservice berechtigt, für die zur Erfüllung des
Auftrages bereits getroffenen Planungen und
Tätigkeiten, angemessen in Rechnung zu stellen. Diese
Aufwandsentschädigung kann pauschaliert werden
und wird sich zugunsten des Auftraggebers, je nach
Auftragsart und Auftragsumfang auf einen
angemessenen Betrag beschränken.
Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgeblich
ist der Stornierungseingang. Wird die Leistung ohne
schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber nicht
in Anspruch genommen, so ist der volle
Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig.
Bei Stornierungen berechnet My Car24 Fahrservice
folgenden Anteil des vereinbarten Betrages. Dieser
Anteil beträgt:
•
bei Stornierungen unter 24 Stunden vor
Fahrtantritt
50%
•
bei Stornierungen unter 12 Stunden vor
Fahrtantritt
75%
•
bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt
der Fahrt
100%
Sollte der Chauffeur nicht pünktlich vor Ort sein oder
das Fahrzeug wird nicht gefunden, hat der
Auftraggeber My Car24 Fahrservice umgehend
anzurufen.
Sollte es My Car24 Fahrservice nicht möglich sein
innerhalb von 15 Minuten ein Ersatzfahrzeug zur
Verfügung zu stellen, kann der Auftraggeber den
Auftrag kostenfrei stornieren. Sollte der Auftraggeber
den Auftrag trotz rechtzeitiger oder rechtzeitig
möglicher Ersatzlieferung vorher stornieren, wird die
Fahrt zu 100% in Rechnung gestellt.
Bei Stornierungen für telefonischen Bestellungen für
„SOFORT“ wird die Fahrt zu 100% in Rechnung gestellt.
§8 Pflichten und Haftung des Kunden
Der Kunde hat sich während der Fahrt so zu verhalten,
dass insbesondere die eigene Sicherheit und die
unseres Chauffeurs nicht gefährdet wird. Das Fahrzeug
ist sorgsam zu behandeln und es sind die technischen
Anweisungen bei der Benutzung zu beachten.
Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der
Verkehrssicherheit den Anweisungen des Chauffeurs zu
folgen. Wird auf die Anweisung nicht reagiert oder es
erfolgt ein nicht vertragsmäßiger Umgang mit dem zur
Verfügung gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung
zur sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne, dass
es einer weiteren Mitteilung bedarf. In diesem Fall ist
My Car24 Fahrservice berechtigt die Leistung für den
gesamten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei nicht
vertragsgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entsteht
ein Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige Schäden am
Fahrzeug oder sonstige Beschädigungen sind vom
Kunden oder vom Auftraggeber zu ersetzen.
Sollte das Fahrzeug durch Beschädigungen durch den
Auftraggeber oder dem Kunden ausfallen, ist My Car24
Fahrservice berechtigt eine Pauschale Ausfallgebühr
von 100,-€ zzgl. 19% MwSt. pro Kalendertag zu
berechnen.
Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig verunreinigt
werden, wird die Reinigung hierfür gesondert in
Rechnung gestellt. Bei Verunreinigungen im Fahrzeug
wie z.B. durch Erbrechen oder Blut wird ein pauschaler
Betrag vom 350,-€ zzgl. 19% MwSt. erhoben. Dazu wird
noch eine Ausfallgebühr von 100,-€ zzgl. 19% MwSt. pro
Kalendertag erhoben. Diese beiden pauschalen
Beträge werden ohne den Nachweis des tatsächlich
entstandenen Schadens dem Kunden gesondert in
Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber ist es
unbenommen, einen Nachweis zu erbringen, dass der
tatsächlich vorliegende Schaden geringer ist.
Der Auftraggeber teilt My Car24 Fahrservice
unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner
Anschrift, seiner Rechtsform und seiner
Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu
verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen,
Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen.
Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung,
haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung
vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich,
auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von My
Car24 Fahrservice nicht missbräuchlich zu nutzen,
insbesondere:
•
die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören
oder zu behindern
•
keine Schäden hervorzurufen
•
nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu
verstoßen
•
das Rauch-, Ess- und Trinkverbot im Fahrzeug
strikt einzuhalten
•
die Übernahme des Fahrpreises nicht zu
verweigern.
Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten
Pflichten, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, alle
erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des
Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung
haftet der Kunde gegenüber My Car24 Fahrservice auf
Schadensersatz.
Sind Kunde und Auftraggeber nicht identisch, haften
diese als Gesamtschuldner auch dann, wenn beim
Auftraggeber kein Verschulden vorliegt.
§9 Haftung von My Car24 Fahrservice
Ist es und unmöglich die vertragliche Leistung zu
erbringen oder besteht eine Pflichtverletzung aus
vertraglicher Sicht, sind Schadenersatzansprüche
gegenüber My Car24 Fahrservice und gegen deren
Erfüllungshilfen ausgeschlossen. Dies gilt insoweit kein
vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit
vorliegt. Im Haftungsfall ist dieser gegenüber My Car24
Fahrservice auf höchstens den dreifachen
Auftragsbetrag beschränkt. Die Kraftfahrzeug-
Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden bis auf
maximal 15.000.000 Euro je geschädigte Person. Alle
weiteren Versicherungen müssen der Auftraggeber
bzw. der Fahrgast selber abschließen.
Für den Fall, dass mögliche Schadenersatzansprüche
wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen in
Betracht kommen, müssen diese spätestens bis zum 3.
Werktag schriftlich nach Auftragsbeendigung bei My
Car24 Fahrservice vorliegen. Keine Haftung wird
übernommen, wenn die Leistung aufgrund höherer
Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz oder auch nur
teilweise nicht zu erbringen ist, auch dann, wenn
Aufträge mit fixen Terminen oder Fristen vereinbart
wurden. Hierunter ist zu verstehen:
•
Höhere Gewalt durch Witterungsbedingungen,
•
Stau oder erhöhter Verkehr
•
technische Störungen und
•
Pannen am Fahrzeug,
•
gesetzliche Vorschriften,
•
oder auch Streiks.
Der Haftungsausschluss trifft insbesondere auch auf
folgende Kosten zu:
•
Taxikosten von anderem Anbieter (nicht durch uns
bestellt),
•
Kosten für Tickets bei verpasstem Bus, Zug, Flug
etc.,
•
Vermögensschäden aller Art,
•
Schäden aller Art durch versäumte Termine und
daraus resultierende wirtschaftliche Folgen.
Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die
vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung
notwendigen Partnerunternehmen auftreten. Unter
diesen Umständen ist My Car24 Fahrservice berechtigt,
den Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung um die
Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer
angemessenen Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw.
teilweise unter Berücksichtigung des noch nicht
erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein
Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn die
Dauer der Beförderung überschritten wurde, dies aber
darauf beruht, dass selbst unter Anwendung größter
Sorgfalt eine Überschreitung und dessen Folgen nicht
zu vermeiden gewesen wäre.
§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für
alle vorausgegangenen Geschäfts- und
Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner
und der Firma My Car24 Fahrservice. Für alle die sich
aus dem Vertrag Verhältnis ergebenen Streitigkeiten ist
ausschließlich der Gerichtsstand des für den
Geschäftssitz von My Car24 Fahrservice zuständigen
Gerichts. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische
Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches
Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das
zuständige Gericht des Geschäftssitzes von My Car24
Fahrservice vereinbart. My Car24 Fahrservice ist nach
eigener Wahl auch berechtigt als Gerichtsstand den für
das zuständige Gericht des Vertragspartners zu wählen.
§11 Personenbeförderungsvertrag
Auszug aus den Rechtlichen Grundlagen der
gewerblichen Personenbeförderung 2.§ 11 PBO
Personenbeförderungsvertrag
1.)
Der Personenbeförderungsvertrag kommt
zustande, wenn der Fahrgast das Beförderungsmittel
oder den abgegrenzten Bereich einer Verkehrsstelle
zum Zwecke der Beförderung betritt.
2.)
Der Personenbeförderungsvertrag endet, wenn:
•
der Verkehrsbetrieb die Beförderungsleistung
erbracht und der Fahrgast das Beförderungsmittel oder
den abgegrenzten Bereich der Verkehrsstelle verlassen
hat;
•
eine Beförderung wegen eines unabwendbaren
Ereignisses abgebrochen oder nicht durchgeführt wird;
•
ein Ausschluss von der Beförderung erfolgt
2.1.) Der Personenbeförderungsvertrag
Der Personenbeförderungsvertrag ist eine Sonderform
des Werkvertrages (§§ 631 ff.BGB). Hauptverpflichtung
aus dem Personenbeförderungsvertrag ist für den
Unternehmer, den befördernden Fahrgast unversehrt
an sein Ziel zu bringen.
In diesem Rahmen treffen den Unternehmer Schutz-
und Fürsorgepflichten.
Dem Fahrgast obliegt die Verpflichtung den Fahrpreis
zu entrichten, unerheblich ob sich dessen Höhe aus der
Tarifverordnung oder aber aus Vereinbarung ergibt.
Zahlt der Fahrgast diesen Fahrpreis nicht, hat der
Unternehmer seinen Anspruch darauf einzuklagen.
2.2.) Der Krankentransport
Auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes
fährt nicht zum Zahlungsanspruch des
Leistungserbringers gegen die Kasse, wenn kein
Versorgungsanspruch existiert. Demzufolge gilt dann
das Kostenerstattungsprinzip, d.h., der Patient hat die
Leistung des Beförderungsunternehmers diesem
gegenüber zu vergüten und kann dann von der
Krankenkasse unter Beachtung der in den §60 bzw. §§61
f. SGB V beschriebenen Voraussetzungen Erstattung
verlangen.
Der Transportvertrag kommt nur zwischen dem
Patienten und dem Leistungserbringer zustande.
Dieses Verständnis liegt auch § 60 SGB V zugrunde, der
die Verpflichtung der Krankenkasse regele, Fahrtkosten
ihres Mitgliedes zu übernehmen, also ersichtlich davon
ausgeht, dass zuerst das Mitglied selbst verpflichtet sei,
diese Kosten zu tragen.
§12 Außerdem gültig der BOKraft / Stand 2000
§12.1 – Beförderung von Personen
Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte
Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften
des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die
Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht
ein Ausschluss von der Beförderungspflicht nach
anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die
Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die
die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde
Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des
Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.
§12.2 Verhalten der Fahrgäste
1.)
Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der
Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es
die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die
Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen
des Betriebspersonals ist zu folgen.
2.)
Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt:
1.)
nichtzutreffend,
2.)
die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu
öffnen,
3.)
Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu
betätigen.
4.)
Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder
hinausragen zu lassen,
5.)
während der Fahrt auf- oder abzuspringen,
6.)
ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten,
7.)
ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen, wenn
die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist oder die
Türen geschlossen werden,
8.)
in Fahrzeugen des Obusverkehrs, des
Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen, in den
gekennzeichneten Nichtraucherzonen von
Kraftomnibussen des Gelegenheitsverkehrs (§ 24) sowie
in den als "Nichtraucher" gekennzeichneten
Fahrzeugen des Taxenverkehrs (§ 26 Abs. 2) zu rauchen,
9.)
Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger
sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen.
3.)
nichtzutreffend
4.)
Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die
obenliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3,
kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.
§12.3 Beförderung von Sachen
1.)
Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck,
Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu
beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des
Betriebes durch sie nicht gefährdet und andere
Fahrgäste nicht belästigt werden können. Satz 1 gilt
auch für Tiere; sie dürfen nicht auf Sitzplätzen
untergebracht werden. Durchgänge sowie Ein- und
Ausstiege sind freizuhalten.
2.)
Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und
gefährliche Gegenstände ausgeschlossen,
insbesondere:
1.)
explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive,
übelriechende oder ätzende Stoffe,
2.)
unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die
Fahrgäste verletzt werden könnten,
3.)
Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung
hinausragen.
§13 Teilunwirksamkeit
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden
Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen
Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt.
Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen
Vorschriften.
Reservieren Sie:
+49 (0)6172 - 3 11 72
Gesprächszeiten:
Mo.-Fr.: 06:00Uhr - 20:00Uhr
Sa.-So.: 08:00Uhr - 18:00Uhr
My Car24 Fahrservice
Sulzbacher Straße 33
65760 Eschborn
DEUTSCHLAND, GERMANY
My Car24 Fahrservice / Hessen