Allgemeinen Geschäftsbestimmungen

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von My Car24 Fahrservice bisher erbrachten Leistungen. Diese finden auch für alle künftigen in Anspruch nahmen unserer Leistungen Anwendung ohne diese nochmals, ausdrücklich zu vereinbaren. Die verbindliche Annahme unserer Geschäftsbedingungen tritt spätestens ab Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ein. Stehen die Geschäftsbedingungen von My Car24 Fahrservice im Widerspruch des Kunden oder sonstiger Dritter, gehen diese vor, auch dann, wenn über abweichende AGB Kenntnis bestand, diesen nicht widersprochen wurde und die Leistung vorbehaltlos erbracht wurde. Abweichungen oder Änderungen werden nur dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

§2 Leistungsumfang

Alle Dienstleistungen werden ausschließlich mit Chauffeur angeboten. Das Fahrzeug befindet sich in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand. Das eingesetzte Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Mietwagen zur Personenbeförderung. Steht der angemietete Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung, kann My Car24 Fahrservice einen anderen, vergleichbaren Fahrzeugtyp eines anderen Herstellers einsetzen. Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen Führerscheine, hierunter fällt auch der Personenbeförderungsschein. My Car24 Fahrservice behält sich vor, in Ausnahmen die aus diesem Vertrag entstandenen Rechte auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Liegen zur Beförderung zwingende Ausschließungsgründe vor, welche eine Gefahr der Sicherheit zur Folge hätten, oder werden Anweisungen des Chauffeurs nicht eingehalten, das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt, behält sich My Car24 Fahrservice die Ausschließung von Personen vor (siehe §12 der AGB).

§3 Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

Die seitens My Car24 Fahrservice abgegeben Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zur Annahme bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Auftrages. Etwaige Nebenabreden oder Änderungen unterliegen immer der schriftlichen Bestätigung. Vertragsgegenstand ist die Personenbeförderung im Ganzen und die damit verbundenen Services, bzw. Dienstleistungen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, wenn die beauftragten Dienstleistungen auch tatsächlich erbracht werden. Der Auftraggeber teilt innerhalb einer angemessenen Zeit vor Auftragsdurchführung, bei online Buchungen min. 48 Stunden sämtliche, für die Durchführung des Auftrages relevanten Informationen mit, hierunter fällt u.a. auch die Anzahl der Personen, Gepäckstücke, ggf. Flugnummer usw.

§4 Abholung am Flughafen

Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, Anzahl der Fahrgäste / Gepäckstücke u.s.w. gleich aus welchem Grund, ist My Car24 Fahrservice unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von My Car24 Fahrservice steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meeting Point des Flughafenterminals, oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben) und wartet nach Landung bis zu 45 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der 45-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis zzgl. Gebühren wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.

§5 Preise

Es gelten die auf der Homepage aktuell hinterlegten Preise. Ausnahmen bestehen durch Pauschalvereinbarungen. Die Gültigkeit der Angebote die durch My Car24 Fahrservice abgegeben wurden, sind auf 10 Tage befristet. Weitere Leistungen, wenn nicht gesondert vereinbart, werden separat in Rechnung gestellt. Hierunter fallen: Parkgebühren, Wartezeiten die durch den Kunden verursacht, Maut- und Autobahngebühren, Kindersitze Hotelkosten, Weitere Stopps Gepäckzuschläge, alle in Vorlage gegebenen Auslagen, welche im Preis nicht enthalten sind und im Zusammenhang der Dienstleistung vom Kunden oder von den beförderten Personen in Auftrag gegeben wurden. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Chauffeur ist berechtigt den gesamten Fahrpreis vor Fahrtantritt zu kassieren. Eine Barzahlung im Fahrzeug in EURO (€) ist möglich. Akzeptiert werden gängige Kreditkarten u.A. MasterCard, Visa, AmericanExpress und EC-Karten (Girokarte / Bankkarte). Nach vorheriger Absprache können Fahrten auf Rechnung durchgeführt werden. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden nach Ablauf der Zahlungsfrist, die zu diesem Zeitpunkt Bank üblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder besteht Anlass, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellt, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, die Gesamtschuld fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt kann My Car24 Fahrservice von allen Verträgen zurücktreten. Beförderungsaufträge bei denen anschließend keine Beförderung zustande kommt, werden mit Kosten in voller Höhe des ausgemachten Fahrpreises zzgl. Gebühren berechnet.

§7 Stornierungen und Rücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sollten die beauftragten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, unabhängig eines nicht Verschuldens durch den Auftraggeber, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, für die zur Erfüllung des Auftrages bereits getroffenen Planungen und Tätigkeiten, angemessen in Rechnung zu stellen. Diese Aufwandsentschädigung kann pauschaliert werden und wird sich zugunsten des Auftraggebers, je nach Auftragsart und Auftragsumfang auf einen angemessenen Betrag beschränken. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Stornierungseingang. Wird die Leistung ohne schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen berechnet My Car24 Fahrservice folgenden Anteil des vereinbarten Betrages. Dieser Anteil beträgt: bei Stornierungen unter 24 Stunden vor Fahrtantritt 50% bei Stornierungen unter 12 Stunden vor Fahrtantritt 75% bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt 100% Sollte der Chauffeur nicht pünktlich vor Ort sein oder das Fahrzeug wird nicht gefunden, hat der Auftraggeber My Car24 Fahrservice umgehend anzurufen. Sollte es My Car24 Fahrservice nicht möglich sein innerhalb von 15 Minuten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann der Auftraggeber den Auftrag kostenfrei stornieren. Sollte der Auftraggeber den Auftrag trotz rechtzeitiger oder rechtzeitig möglicher Ersatzlieferung vorher stornieren, wird die Fahrt zu 100% in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen für telefonischen Bestellungen für „SOFORT“ wird die Fahrt zu 100% in Rechnung gestellt.

§8 Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde hat sich während der Fahrt so zu verhalten, dass insbesondere die eigene Sicherheit und die unseres Chauffeurs nicht gefährdet wird. Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und es sind die technischen Anweisungen bei der Benutzung zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der Verkehrssicherheit den Anweisungen des Chauffeurs zu folgen. Wird auf die Anweisung nicht reagiert oder es erfolgt ein nicht vertragsmäßiger Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung zur sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne, dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. In diesem Fall ist My Car24 Fahrservice berechtigt die Leistung für den gesamten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige Schäden am Fahrzeug oder sonstige Beschädigungen sind vom Kunden oder vom Auftraggeber zu ersetzen. Sollte das Fahrzeug durch Beschädigungen durch den Auftraggeber oder dem Kunden ausfallen, ist My Car24 Fahrservice berechtigt eine Pauschale Ausfallgebühr von 100,-€ zzgl. 19% MwSt. pro Kalendertag zu berechnen. Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig verunreinigt werden, wird die Reinigung hierfür gesondert in Rechnung gestellt. Bei Verunreinigungen im Fahrzeug wie z.B. durch Erbrechen oder Blut wird ein pauschaler Betrag vom 350,-€ zzgl. 19% MwSt. erhoben. Dazu wird noch eine Ausfallgebühr von 100,-€ zzgl. 19% MwSt. pro Kalendertag erhoben. Diese beiden pauschalen Beträge werden ohne den Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber ist es unbenommen, einen Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich vorliegende Schaden geringer ist. Der Auftraggeber teilt My Car24 Fahrservice unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von My Car24 Fahrservice nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere: die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern keine Schäden hervorzurufen nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen das Rauch-, Ess- und Trinkverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern. Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber My Car24 Fahrservice auf Schadensersatz. Sind Kunde und Auftraggeber nicht identisch, haften diese als Gesamtschuldner auch dann, wenn beim Auftraggeber kein Verschulden vorliegt.

§9 Haftung von My Car24 Fahrservice

Ist es und unmöglich die vertragliche Leistung zu erbringen oder besteht eine Pflichtverletzung aus vertraglicher Sicht, sind Schadenersatzansprüche gegenüber My Car24 Fahrservice und gegen deren Erfüllungshilfen ausgeschlossen. Dies gilt insoweit kein vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Haftungsfall ist dieser gegenüber My Car24 Fahrservice auf höchstens den dreifachen Auftragsbetrag beschränkt. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden bis auf maximal 15.000.000 Euro je geschädigte Person. Alle weiteren Versicherungen müssen der Auftraggeber bzw. der Fahrgast selber abschließen. Für den Fall, dass mögliche Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen in Betracht kommen, müssen diese spätestens bis zum 3. Werktag schriftlich nach Auftragsbeendigung bei My Car24 Fahrservice vorliegen. Keine Haftung wird übernommen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz oder auch nur teilweise nicht zu erbringen ist, auch dann, wenn Aufträge mit fixen Terminen oder Fristen vereinbart wurden. Hierunter ist zu verstehen: Höhere Gewalt durch Witterungsbedingungen, Stau oder erhöhter Verkehr technische Störungen und Pannen am Fahrzeug, gesetzliche Vorschriften, oder auch Streiks. Der Haftungsausschluss trifft insbesondere auch auf folgende Kosten zu: Taxikosten von anderem Anbieter (nicht durch uns bestellt), Kosten für Tickets bei verpasstem Bus, Zug, Flug etc., Vermögensschäden aller Art, Schäden aller Art durch versäumte Termine und daraus resultierende wirtschaftliche Folgen. Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung notwendigen Partnerunternehmen auftreten. Unter diesen Umständen ist My Car24 Fahrservice berechtigt, den Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw. teilweise unter Berücksichtigung des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn die Dauer der Beförderung überschritten wurde, dies aber darauf beruht, dass selbst unter Anwendung größter Sorgfalt eine Überschreitung und dessen Folgen nicht zu vermeiden gewesen wäre.

§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle vorausgegangenen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Firma My Car24 Fahrservice. Für alle die sich aus dem Vertrag Verhältnis ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand des für den Geschäftssitz von My Car24 Fahrservice zuständigen Gerichts. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht des Geschäftssitzes von My Car24 Fahrservice vereinbart. My Car24 Fahrservice ist nach eigener Wahl auch berechtigt als Gerichtsstand den für das zuständige Gericht des Vertragspartners zu wählen.

§11 Personenbeförderungsvertrag

Auszug aus den Rechtlichen Grundlagen der gewerblichen Personenbeförderung 2.§ 11 PBO Personenbeförderungsvertrag 1.) Der Personenbeförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich einer Verkehrsstelle zum Zwecke der Beförderung betritt. 2.) Der Personenbeförderungsvertrag endet, wenn: der Verkehrsbetrieb die Beförderungsleistung erbracht und der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich der Verkehrsstelle verlassen hat; eine Beförderung wegen eines unabwendbaren Ereignisses abgebrochen oder nicht durchgeführt wird; ein Ausschluss von der Beförderung erfolgt 2.1.) Der Personenbeförderungsvertrag Der Personenbeförderungsvertrag ist eine Sonderform des Werkvertrages (§§ 631 ff.BGB). Hauptverpflichtung aus dem Personenbeförderungsvertrag ist für den Unternehmer, den befördernden Fahrgast unversehrt an sein Ziel zu bringen. In diesem Rahmen treffen den Unternehmer Schutz- und Fürsorgepflichten. Dem Fahrgast obliegt die Verpflichtung den Fahrpreis zu entrichten, unerheblich ob sich dessen Höhe aus der Tarifverordnung oder aber aus Vereinbarung ergibt. Zahlt der Fahrgast diesen Fahrpreis nicht, hat der Unternehmer seinen Anspruch darauf einzuklagen. 2.2.) Der Krankentransport Auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes fährt nicht zum Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen die Kasse, wenn kein Versorgungsanspruch existiert. Demzufolge gilt dann das Kostenerstattungsprinzip, d.h., der Patient hat die Leistung des Beförderungsunternehmers diesem gegenüber zu vergüten und kann dann von der Krankenkasse unter Beachtung der in den §60 bzw. §§61 f. SGB V beschriebenen Voraussetzungen Erstattung verlangen. Der Transportvertrag kommt nur zwischen dem Patienten und dem Leistungserbringer zustande. Dieses Verständnis liegt auch § 60 SGB V zugrunde, der die Verpflichtung der Krankenkasse regele, Fahrtkosten ihres Mitgliedes zu übernehmen, also ersichtlich davon ausgeht, dass zuerst das Mitglied selbst verpflichtet sei, diese Kosten zu tragen.

§12 Außerdem gültig der BOKraft / Stand 2000

§12.1 – Beförderung von Personen

Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluss von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.

§12.2 Verhalten der Fahrgäste

1.) Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. 2.) Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt: 1.) nichtzutreffend, 2.) die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, 3.) Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen. 4.) Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen, 5.) während der Fahrt auf- oder abzuspringen, 6.) ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten, 7.) ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen, wenn die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist oder die Türen geschlossen werden, 8.) in Fahrzeugen des Obusverkehrs, des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen, in den gekennzeichneten Nichtraucherzonen von Kraftomnibussen des Gelegenheitsverkehrs (§ 24) sowie in den als "Nichtraucher" gekennzeichneten Fahrzeugen des Taxenverkehrs (§ 26 Abs. 2) zu rauchen, 9.) Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen. 3.) nichtzutreffend 4.) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die obenliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

§12.3 Beförderung von Sachen

1.) Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck, Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes durch sie nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Satz 1 gilt auch für Tiere; sie dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege sind freizuhalten. 2.) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere: 1.) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, 2.) unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden könnten, 3.) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.

§13 Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.
Reservieren Sie: 	Telefon: +49 (0)6172 - 3 11 72 Mobil: +49 (0)151 - 12 58 22 44 Sulzbacher Straße 33,65760 Eschborn, Deutschland © MY CAR24 FAHRSERVICE Gesprächszeiten:	Mo.-Fr.: 06:00Uhr - 20:00Uhr Sa.-So.: 08:00Uhr - 18:00Uhr
My Car24 Fahrservice / Hessen

Allgemeinen Geschäftsbestimmungen

§1 Geltungsbereich

Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle von My Car24 Fahrservice bisher erbrachten Leistungen. Diese finden auch für alle künftigen in Anspruch nahmen unserer Leistungen Anwendung ohne diese nochmals, ausdrücklich zu vereinbaren. Die verbindliche Annahme unserer Geschäftsbedingungen tritt spätestens ab Inanspruchnahme unserer Dienstleistungen ein. Stehen die Geschäftsbedingungen von My Car24 Fahrservice im Widerspruch des Kunden oder sonstiger Dritter, gehen diese vor, auch dann, wenn über abweichende AGB Kenntnis bestand, diesen nicht widersprochen wurde und die Leistung vorbehaltlos erbracht wurde. Abweichungen oder Änderungen werden nur dann wirksam, wenn diese schriftlich bestätigt wurden.

§2 Leistungsumfang

Alle Dienstleistungen werden ausschließlich mit Chauffeur angeboten. Das Fahrzeug befindet sich in einem optisch und technisch einwandfreien Zustand. Das eingesetzte Fahrzeug entspricht den gesetzlichen Vorgaben für Mietwagen zur Personenbeförderung. Steht der angemietete Fahrzeugtyp nicht zur Verfügung, kann My Car24 Fahrservice einen anderen, vergleichbaren Fahrzeugtyp eines anderen Herstellers einsetzen. Alle eingesetzten Chauffeure sind im Besitz der erforderlichen Führerscheine, hierunter fällt auch der Personenbeförderungsschein. My Car24 Fahrservice behält sich vor, in Ausnahmen die aus diesem Vertrag entstandenen Rechte auf ein anderes Unternehmen zu übertragen. Liegen zur Beförderung zwingende Ausschließungsgründe vor, welche eine Gefahr der Sicherheit zur Folge hätten, oder werden Anweisungen des Chauffeurs nicht eingehalten, das Fahrzeug mutwillig oder grob fahrlässig beschädigt, behält sich My Car24 Fahrservice die Ausschließung von Personen vor (siehe §12 der AGB).

§3 Auftragserteilung, Vertragsgegenstand und

Vertragsabschluss

Die seitens My Car24 Fahrservice abgegeben Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Zur Annahme bedarf es der schriftlichen Bestätigung des Auftrages. Etwaige Nebenabreden oder Änderungen unterliegen immer der schriftlichen Bestätigung. Vertragsgegenstand ist die Personenbeförderung im Ganzen und die damit verbundenen Services, bzw. Dienstleistungen. Ein Vertrag kommt auch dadurch zustande, wenn die beauftragten Dienstleistungen auch tatsächlich erbracht werden. Der Auftraggeber teilt innerhalb einer angemessenen Zeit vor Auftragsdurchführung, bei online Buchungen min. 48 Stunden sämtliche, für die Durchführung des Auftrages relevanten Informationen mit, hierunter fällt u.a. auch die Anzahl der Personen, Gepäckstücke, ggf. Flugnummer usw.

§4 Abholung am Flughafen

Jede Änderung der vereinbarten Abholzeit, Anzahl der Fahrgäste / Gepäckstücke u.s.w. gleich aus welchem Grund, ist My Car24 Fahrservice unverzüglich mitzuteilen. Schäden durch eine nicht unverzügliche Mitteilung gehen zu Lasten des Kunden. Der Chauffeur von My Car24 Fahrservice steht zu der vereinbarten Abholzeit am jeweiligen Meeting Point des Flughafenterminals, oder dem zuvor schriftlich vereinbarten Treffpunkt (frühere oder spätere Bereitstellung ist bei der Buchung anzugeben) und wartet nach Landung bis zu 45 Minuten ohne gesonderte Berechnung. Eine Telefonnummer, unter welcher der Fahrgast seinen Chauffeur erreichen kann, ist in dem Bestätigungsschreiben angegeben. Sollte nach Ablauf der 45-minütigen Wartezeit kein Kontakt zum Fahrgast oder zum Kunden zustande gekommen sein, tritt der Chauffeur die Rückfahrt ohne Fahrgast an. Die Leistung gilt dann als erbracht und der volle Fahrpreis zzgl. Gebühren wird zur Zahlung fällig. Weitere vom Kunden gewünschte Wartezeiten werden nach der gültigen Preisliste berechnet.

§5 Preise

Es gelten die auf der Homepage aktuell hinterlegten Preise. Ausnahmen bestehen durch Pauschalvereinbarungen. Die Gültigkeit der Angebote die durch My Car24 Fahrservice abgegeben wurden, sind auf 10 Tage befristet. Weitere Leistungen, wenn nicht gesondert vereinbart, werden separat in Rechnung gestellt. Hierunter fallen: Parkgebühren, Wartezeiten die durch den Kunden verursacht, Maut- und Autobahngebühren, Kindersitze Hotelkosten, Weitere Stopps Gepäckzuschläge, alle in Vorlage gegebenen Auslagen, welche im Preis nicht enthalten sind und im Zusammenhang der Dienstleistung vom Kunden oder von den beförderten Personen in Auftrag gegeben wurden. Alle Preise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

§6 Zahlungsbedingungen

Der Chauffeur ist berechtigt den gesamten Fahrpreis vor Fahrtantritt zu kassieren. Eine Barzahlung im Fahrzeug in EURO (€) ist möglich. Akzeptiert werden gängige Kreditkarten u.A. MasterCard, Visa, AmericanExpress und EC-Karten (Girokarte / Bankkarte). Nach vorheriger Absprache können Fahrten auf Rechnung durchgeführt werden. Bei Zahlungsverzug des Vertragspartners werden nach Ablauf der Zahlungsfrist, die zu diesem Zeitpunkt Bank üblichen Zinsen für Kontokorrentkredite berechnet. Kommt der Vertragspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, oder besteht Anlass, welche die Kreditwürdigkeit in Frage stellt, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, die Gesamtschuld fällig zu stellen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Ist die Kreditwürdigkeit in Frage gestellt kann My Car24 Fahrservice von allen Verträgen zurücktreten. Beförderungsaufträge bei denen anschließend keine Beförderung zustande kommt, werden mit Kosten in voller Höhe des ausgemachten Fahrpreises zzgl. Gebühren berechnet.

§7 Stornierungen und Rücktritt

Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sollten die beauftragten Leistungen nicht in Anspruch genommen werden, unabhängig eines nicht Verschuldens durch den Auftraggeber, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, für die zur Erfüllung des Auftrages bereits getroffenen Planungen und Tätigkeiten, angemessen in Rechnung zu stellen. Diese Aufwandsentschädigung kann pauschaliert werden und wird sich zugunsten des Auftraggebers, je nach Auftragsart und Auftragsumfang auf einen angemessenen Betrag beschränken. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen, maßgeblich ist der Stornierungseingang. Wird die Leistung ohne schriftliche Stornierung durch den Auftraggeber nicht in Anspruch genommen, so ist der volle Rechnungsbetrag zur Zahlung fällig. Bei Stornierungen berechnet My Car24 Fahrservice folgenden Anteil des vereinbarten Betrages. Dieser Anteil beträgt: bei Stornierungen unter 24 Stunden vor Fahrtantritt 50% bei Stornierungen unter 12 Stunden vor Fahrtantritt 75% bei späteren Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt 100% Sollte der Chauffeur nicht pünktlich vor Ort sein oder das Fahrzeug wird nicht gefunden, hat der Auftraggeber My Car24 Fahrservice umgehend anzurufen. Sollte es My Car24 Fahrservice nicht möglich sein innerhalb von 15 Minuten ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung zu stellen, kann der Auftraggeber den Auftrag kostenfrei stornieren. Sollte der Auftraggeber den Auftrag trotz rechtzeitiger oder rechtzeitig möglicher Ersatzlieferung vorher stornieren, wird die Fahrt zu 100% in Rechnung gestellt. Bei Stornierungen für telefonischen Bestellungen für „SOFORT“ wird die Fahrt zu 100% in Rechnung gestellt.

§8 Pflichten und Haftung des Kunden

Der Kunde hat sich während der Fahrt so zu verhalten, dass insbesondere die eigene Sicherheit und die unseres Chauffeurs nicht gefährdet wird. Das Fahrzeug ist sorgsam zu behandeln und es sind die technischen Anweisungen bei der Benutzung zu beachten. Der Kunde verpflichtet sich aus Gründen der Verkehrssicherheit den Anweisungen des Chauffeurs zu folgen. Wird auf die Anweisung nicht reagiert oder es erfolgt ein nicht vertragsmäßiger Umgang mit dem zur Verfügung gestellten Fahrzeug, liegt die Berechtigung zur sofortigen Kündigung des Vertrages vor, ohne, dass es einer weiteren Mitteilung bedarf. In diesem Fall ist My Car24 Fahrservice berechtigt die Leistung für den gesamten Auftrag in Rechnung zu stellen. Bei nicht vertragsgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug entsteht ein Anspruch auf Schadenersatz. Etwaige Schäden am Fahrzeug oder sonstige Beschädigungen sind vom Kunden oder vom Auftraggeber zu ersetzen. Sollte das Fahrzeug durch Beschädigungen durch den Auftraggeber oder dem Kunden ausfallen, ist My Car24 Fahrservice berechtigt eine Pauschale Ausfallgebühr von 100,-€ zzgl. 19% MwSt. pro Kalendertag zu berechnen. Sollte das Fahrzeug grob oder fahrlässig verunreinigt werden, wird die Reinigung hierfür gesondert in Rechnung gestellt. Bei Verunreinigungen im Fahrzeug wie z.B. durch Erbrechen oder Blut wird ein pauschaler Betrag vom 350,-€ zzgl. 19% MwSt. erhoben. Dazu wird noch eine Ausfallgebühr von 100,-€ zzgl. 19% MwSt. pro Kalendertag erhoben. Diese beiden pauschalen Beträge werden ohne den Nachweis des tatsächlich entstandenen Schadens dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dem Auftraggeber ist es unbenommen, einen Nachweis zu erbringen, dass der tatsächlich vorliegende Schaden geringer ist. Der Auftraggeber teilt My Car24 Fahrservice unverzüglich jede Änderung seines Namens, seiner Anschrift, seiner Rechtsform und seiner Bankverbindung mit. Ebenso ist der Kunde dazu verpflichtet, die erforderlichen Angaben zu Fahrgästen, Zeit und Ort der Leistungserbringung zu machen. Unterlässt der Kunde eine unverzügliche Mitteilung, haftet er für Schäden, die bei rechtzeitiger Mitteilung vermieden worden wären. Der Kunde verpflichtet sich, auch im Namen der Fahrgäste, die Leistung von My Car24 Fahrservice nicht missbräuchlich zu nutzen, insbesondere: die Erfüllung der Dienstleistung nicht zu stören oder zu behindern keine Schäden hervorzurufen nicht gegen strafrechtliche Vorschriften zu verstoßen das Rauch-, Ess- und Trinkverbot im Fahrzeug strikt einzuhalten die Übernahme des Fahrpreises nicht zu verweigern. Verstößt ein Kunde gegen die vorbezeichneten Pflichten, ist My Car24 Fahrservice berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung des Missbrauchs zu ergreifen. Bei schuldhafter Verletzung haftet der Kunde gegenüber My Car24 Fahrservice auf Schadensersatz. Sind Kunde und Auftraggeber nicht identisch, haften diese als Gesamtschuldner auch dann, wenn beim Auftraggeber kein Verschulden vorliegt.

§9 Haftung von My Car24 Fahrservice

Ist es und unmöglich die vertragliche Leistung zu erbringen oder besteht eine Pflichtverletzung aus vertraglicher Sicht, sind Schadenersatzansprüche gegenüber My Car24 Fahrservice und gegen deren Erfüllungshilfen ausgeschlossen. Dies gilt insoweit kein vorsätzliches Handeln oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Im Haftungsfall ist dieser gegenüber My Car24 Fahrservice auf höchstens den dreifachen Auftragsbetrag beschränkt. Die Kraftfahrzeug- Haftpflichtversicherung deckt Personenschäden bis auf maximal 15.000.000 Euro je geschädigte Person. Alle weiteren Versicherungen müssen der Auftraggeber bzw. der Fahrgast selber abschließen. Für den Fall, dass mögliche Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung vertraglicher Leistungen in Betracht kommen, müssen diese spätestens bis zum 3. Werktag schriftlich nach Auftragsbeendigung bei My Car24 Fahrservice vorliegen. Keine Haftung wird übernommen, wenn die Leistung aufgrund höherer Gewalt oder besonderer Ereignisse, ganz oder auch nur teilweise nicht zu erbringen ist, auch dann, wenn Aufträge mit fixen Terminen oder Fristen vereinbart wurden. Hierunter ist zu verstehen: Höhere Gewalt durch Witterungsbedingungen, Stau oder erhöhter Verkehr technische Störungen und Pannen am Fahrzeug, gesetzliche Vorschriften, oder auch Streiks. Der Haftungsausschluss trifft insbesondere auch auf folgende Kosten zu: Taxikosten von anderem Anbieter (nicht durch uns bestellt), Kosten für Tickets bei verpasstem Bus, Zug, Flug etc., Vermögensschäden aller Art, Schäden aller Art durch versäumte Termine und daraus resultierende wirtschaftliche Folgen. Der Haftungsausschluss trifft auch zu, wenn die vorgenannten Gründe bei zur Auftragserfüllung notwendigen Partnerunternehmen auftreten. Unter diesen Umständen ist My Car24 Fahrservice berechtigt, den Zeitpunkt für die Erbringung der Leistung um die Dauer der Beeinträchtigung zuzüglich einer angemessenen Frist neu festzusetzen, oder ganz, bzw. teilweise unter Berücksichtigung des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Ein Haftungsausschluss ist auch dann gegeben, wenn die Dauer der Beförderung überschritten wurde, dies aber darauf beruht, dass selbst unter Anwendung größter Sorgfalt eine Überschreitung und dessen Folgen nicht zu vermeiden gewesen wäre.

§10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland für alle vorausgegangenen Geschäfts- und Rechtsbeziehungen zwischen dem Vertragspartner und der Firma My Car24 Fahrservice. Für alle die sich aus dem Vertrag Verhältnis ergebenen Streitigkeiten ist ausschließlich der Gerichtsstand des für den Geschäftssitz von My Car24 Fahrservice zuständigen Gerichts. Soweit der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein rechtliches Sondervermögen ist, wird als Gerichtsstand das zuständige Gericht des Geschäftssitzes von My Car24 Fahrservice vereinbart. My Car24 Fahrservice ist nach eigener Wahl auch berechtigt als Gerichtsstand den für das zuständige Gericht des Vertragspartners zu wählen.

§11 Personenbeförderungsvertrag

Auszug aus den Rechtlichen Grundlagen der gewerblichen Personenbeförderung 2.§ 11 PBO Personenbeförderungsvertrag 1.) Der Personenbeförderungsvertrag kommt zustande, wenn der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich einer Verkehrsstelle zum Zwecke der Beförderung betritt. 2.) Der Personenbeförderungsvertrag endet, wenn: der Verkehrsbetrieb die Beförderungsleistung erbracht und der Fahrgast das Beförderungsmittel oder den abgegrenzten Bereich der Verkehrsstelle verlassen hat; eine Beförderung wegen eines unabwendbaren Ereignisses abgebrochen oder nicht durchgeführt wird; ein Ausschluss von der Beförderung erfolgt 2.1.) Der Personenbeförderungsvertrag Der Personenbeförderungsvertrag ist eine Sonderform des Werkvertrages (§§ 631 ff.BGB). Hauptverpflichtung aus dem Personenbeförderungsvertrag ist für den Unternehmer, den befördernden Fahrgast unversehrt an sein Ziel zu bringen. In diesem Rahmen treffen den Unternehmer Schutz- und Fürsorgepflichten. Dem Fahrgast obliegt die Verpflichtung den Fahrpreis zu entrichten, unerheblich ob sich dessen Höhe aus der Tarifverordnung oder aber aus Vereinbarung ergibt. Zahlt der Fahrgast diesen Fahrpreis nicht, hat der Unternehmer seinen Anspruch darauf einzuklagen. 2.2.) Der Krankentransport Auch eine Notwendigkeitsbescheinigung des Arztes fährt nicht zum Zahlungsanspruch des Leistungserbringers gegen die Kasse, wenn kein Versorgungsanspruch existiert. Demzufolge gilt dann das Kostenerstattungsprinzip, d.h., der Patient hat die Leistung des Beförderungsunternehmers diesem gegenüber zu vergüten und kann dann von der Krankenkasse unter Beachtung der in den §60 bzw. §§61 f. SGB V beschriebenen Voraussetzungen Erstattung verlangen. Der Transportvertrag kommt nur zwischen dem Patienten und dem Leistungserbringer zustande. Dieses Verständnis liegt auch § 60 SGB V zugrunde, der die Verpflichtung der Krankenkasse regele, Fahrtkosten ihres Mitgliedes zu übernehmen, also ersichtlich davon ausgeht, dass zuerst das Mitglied selbst verpflichtet sei, diese Kosten zu tragen.

§12 Außerdem gültig der BOKraft / Stand 2000

§12.1 – Beförderung von Personen

Der Unternehmer und das im Fahrdienst eingesetzte Betriebspersonal sind nach Maßgabe der Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes verpflichtet, die Beförderung von Personen durchzuführen. Soweit nicht ein Ausschluss von der Beförderungspflicht nach anderen Rechtsvorschriften besteht, können sie die Beförderung ablehnen, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass die zu befördernde Person eine Gefahr für die Sicherheit und Ordnung des Betriebes oder für die Fahrgäste darstellt.

§12.2 Verhalten der Fahrgäste

1.) Die Fahrgäste haben sich bei der Benutzung der Betriebsanlagen und Fahrzeuge so zu verhalten, wie es die Sicherheit und Ordnung des Betriebes und die Rücksicht auf andere Personen gebieten. Anweisungen des Betriebspersonals ist zu folgen. 2.) Den Fahrgästen ist insbesondere untersagt: 1.) nichtzutreffend, 2.) die Türen während der Fahrt eigenmächtig zu öffnen, 3.) Sicherheitseinrichtungen missbräuchlich zu betätigen. 4.) Gegenstände aus dem Fahrzeug zu werfen oder hinausragen zu lassen, 5.) während der Fahrt auf- oder abzuspringen, 6.) ein als besetzt bezeichnetes Fahrzeug zu betreten, 7.) ein Fahrzeug zu betreten oder zu verlassen, wenn die bevorstehende Abfahrt angekündigt ist oder die Türen geschlossen werden, 8.) in Fahrzeugen des Obusverkehrs, des Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen, in den gekennzeichneten Nichtraucherzonen von Kraftomnibussen des Gelegenheitsverkehrs (§ 24) sowie in den als "Nichtraucher" gekennzeichneten Fahrzeugen des Taxenverkehrs (§ 26 Abs. 2) zu rauchen, 9.) Tonrundfunk- oder Fernsehrundfunkempfänger sowie Tonwiedergabegeräte zu benutzen. 3.) nichtzutreffend 4.) Verletzt ein Fahrgast trotz Ermahnung die obenliegenden Pflichten nach den Absätzen 1 bis 3, kann er von der Beförderung ausgeschlossen werden.

§12.3 Beförderung von Sachen

1.) Der Fahrgast hat Sachen (Handgepäck, Reisegepäck, Kinderwagen) so unterzubringen und zu beaufsichtigen, dass die Sicherheit und Ordnung des Betriebes durch sie nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können. Satz 1 gilt auch für Tiere; sie dürfen nicht auf Sitzplätzen untergebracht werden. Durchgänge sowie Ein- und Ausstiege sind freizuhalten. 2.) Von der Beförderung sind gefährliche Stoffe und gefährliche Gegenstände ausgeschlossen, insbesondere: 1.) explosionsfähige, leicht entzündliche, radioaktive, übelriechende oder ätzende Stoffe, 2.) unverpackte oder ungeschützte Sachen, durch die Fahrgäste verletzt werden könnten, 3.) Gegenstände, die über die Wagenumgrenzung hinausragen.

§13 Teilunwirksamkeit

Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle unwirksamer Klauseln treten die gesetzlichen Vorschriften.

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